Gesetzliche Krankenkassen übernehmen normalerweise die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt.
Je nach Schweregrad der Störung und Behandlungserfordernis können Anträge für eine Kurzzeittherapie (24 Behandlungsstunden) oder für eine Langzeittherapie (60 Behandlungsstunden) gestellt werden. Sobald die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegt, beginnt Ihre ambulante Psychotherapie.
Im Falle einer Langzeittherapie schreibe ich einen Bericht, den Ihre Krankenkasse anonym an einen Gutachter weiterleitet. Fällt seine Entscheidung positiv aus, dann teilt er dies Ihrer Krankenkasse mit. Diese entscheidet dann, ob sie Ihre Psychotherapie genehmigt.
Privat versicherte Patientinnen und Patienten:
Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse (oder Beihilfe, Unfallkasse etc.) versichert sind, dann werden in der Regel alle Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Allerdings ist Psychotherapie auch in manchen Versicherungsverträgen ausgeschlossen. Es empfiehlt sich vor Aufnahme einer Psychotherapie im Vorfeld zu klären, ob Psychotherapie im Rahmen Ihres Versicherungstarifes erstattet wird bzw. ob es bestimmte Einschränkungen gibt (z.B. Beschränkungen in der Stundenzahl).
Ich unterstütze Sie gerne bei der Abklärung der Formalitäten!
Selbstzahlerinnen und Selbstzahler:
Sie bezahlen die Therapie "aus eigener Tasche". Wenn Sie Selbstzahler sind, haben Sie keine Formalitäten oder Einschränkungen zu beachten. Weder Ihre Krankenkasse noch eine andere Institution erhält Informationen über die Psychotherapie.
Der Ablauf (Therapiedauer, Stundendauer und -frequenz) kann individuell auf Ihre Wünsche bzw. zeitlichen Möglichkeiten zugeschnitten werden. Die Kosten für eine Behandlung sind in der Regel steuerlich absetzbar.
Honorar: