Kosten Ihrer Psychotherapie

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen normalerweise die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt.

In diesem Fall schreibe ich einen Bericht, den Ihre Krankenkasse anonym an einen Gutachter weiterleitet. Fällt seine Entscheidung positiv aus, dann teilt er dies Ihrer Krankenkasse mit. Diese entscheidet dann, ob sie Ihre Psychotherapie genehmigt.

Je nach Schweregrad der Störung und Behandlungserfordernis können Anträge für eine Kurzzeittherapie (25 Behandlungsstunden) oder für eine Langzeittherapie (45 Behandlungsstunden) gestellt werden. Sobald die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegt, beginnt Ihre ambulante Psychotherapie.

 

Privat versicherte Patient(inn)en und Selbstzahler

Privat versicherte Patientinnen und Patienten:

Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse (oder Beihilfe, Unfallkasse etc.) versichert sind, dann werden in der Regel alle Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Allerdings ist Psychotherapie auch in manchen Versicherungsverträgen ausgeschlossen. Es empfiehlt sich vor Aufnahme einer Psychotherapie im Vorfeld zu klären, ob Psychotherapie im Rahmen Ihres Versicherungstarifes erstattet wird bzw. ob es bestimmte Einschränkungen gibt (z.B. Beschränkungen in der Stundenzahl).

Ich unterstütze Sie gerne bei der Abklärung der Formalitäten!



Selbstzahlerinnen und Selbstzahler:

Sie bezahlen die Therapie "aus eigener Tasche". Wenn Sie Selbstzahler sind, haben Sie keine Formalitäten oder Einschränkungen zu beachten. Weder Ihre Krankenkasse noch eine andere Institution erhält Informationen über die Psychotherapie.

Der Ablauf (Therapiedauer, Stundendauer und -frequenz) kann individuell auf Ihre Wünsche bzw. zeitlichen Möglichkeiten zugeschnitten werden. Die Kosten für eine Behandlung sind in der Regel steuerlich absetzbar.

 


Honorar:

  • Mein Honorar richtet sich nach der staatlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese können Sie z. B. bei der Psychotherapeutenkammer einsehen. Im Folgenden das Wichtigste in Kürze.
     
  • Die Höhe des Honorars variiert nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umstände und wird im Regelfall mit dem 2,3-fachen Satz abgerechnet, bei besonderen Umständen ist eine Abrechnung bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Besondere Umstände liegen z. B. z.B. bei Notfall- oder Kriseninterventionen vor, bei chronischen Erkrankungen oder beim Vorhandensein von mehreren Krankheiten.
     
  • Die Kosten für eine (probatorische) Therapiestunde (50 min.) betragen somit 100,55€ im Regelfall und 153,00€ in besonderen Fällen.
     
  • Am Beginn einer Therapie fallen neben den Kosten für die (probatorischen) Therapiestunden einmalig die Kosten für eine biographische Anamnese sowie für die Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen an. Die Kosten für eine biographische Anamnese betragen 123,34€ im Regelfall bzw. 187,69€ in besonderen Fällen. Die Kosten für eine Testuntersuchung betragen 12,17€. Diese Kosten fallen nicht an, wenn nur ein Erstgespräch erfolgte.