Psychotherapie
Was ist Psychotherapie?
Methoden in der Psychotherapie
Psychotherapie meint die professionelle Behandlung psychischer Störungen mit Hilfe wissenschaftlich anerkannter Verfahren (z. B. Verhaltenstherapie, analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gesprächspsychotherapie). Psychotherapie beinhaltet bewährte Methoden wie Gespräche und Verhaltensübungen.
Ich arbeite nach der Verhaltenstherapie.
Therapie mit klarer Struktur
Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren und basiert auf der Lerntheorie. Die Grundidee ist, dass einmal erlernte Verhaltensweisen auch wieder verlernt werden können. Verhaltenstherapeutische Arbeit setzt an der Veränderung im Denken, Fühlen und Verhalten an.
Ausgangspunkt sind konkrete, individuelle Probleme und Beschwerden.
Patienten werden dazu angeleitet, sich zielgerichtet und lösungsorientiert mit ihren Gefühlen, Denk- und Verhaltensmuster auseinanderzusetzen.
Psychotherapie ist nicht immer kurz, aber zeitlich doch begrenzt.
Ablauf und Erstgespräch
gemeinsam klären wir die nächsten Schritte in geschützter Atmosphäre.
06821 – 913 81 72
Wann sollte ich
(nicht) zum Psychotherapeuten?
„Faustregeln“
Eine Therapie ist immer dann sinnvoll, wenn Sie …
- in einer schwierigen Lebenssituation oder Krise stecken
- unter Konflikten mit Mitmenschen leiden
- freudlos, mutlos sind und kaum noch Antrieb verspüren
- nicht mehr wissen, wie Sie „wieder Land sehen können“
- unter Zwängen, Ängsten, Sorgen und Kummer leiden
- mit Anspannung, Erschöpfung, Leistungsdruck, und Stress kämpfen
- unter körperlichen Beschwerden leiden, für die sich keine medizinische Erklärung findet und, wo …
- Sie das Gefühl haben, mit Ihren Problemen nicht mehr fertig zu werden,
- gut gemeinte Ratschläge von Freunden Sie nicht mehr weiterbringen,
- „Zähne zusammenbeißen“ nicht mehr hilft
- kein einziges der so genannten „Ratgeberbücher“ mehr greift.
Psychotherapie hilft nicht …
- andere Menschen zu ändern
- unveränderbare Situationen und Rahmenbedingungen zu ändern (Vergangenheit, Körpermerkmale, Wetter, politische Situation … )
Aber Sie sind nicht völlig machtlos.
Sie können den Umgang mit diesen unveränderbaren Menschen und Situationen verändern.
In einer Psychotherapie entwickeln wir hierfür gemeinsam Ansatzpunkte und Perspektiven.
Wer macht was?
Psychologischer Psychotherapeut
„Psychologische Psychotherapeuten“ (PP) behandeln psychische Störungen von Erwachsenen ab 18 Jahren. „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ (KJP) behandeln Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, aber keine Erwachsenen.
Die Berufsbezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“ bzw. „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ ist in Deutschland rechtlich seit 1999 durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geschützt. Zur heilkundlichen Durchführung von Psychotherapie ist eine Approbation erforderlich. Dieser geht eine mindestens dreijährige Zusatzausbildung voraus.
Psychiater
„Psychiater“ sind Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie. Im Gegensatz zu Psychologischen Psychotherapeuten haben Sie die Befugnis, Patienten arbeitsunfähig zu schreiben, Heilmittel zu verordnen (z. B. Logopädie, Ergotherapie und Soziotherapie). Darüber hinaus haben sie die Kompetenz, Psychopharmaka zu verordnen oder Patienten in eine stationäre psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung zu überweisen.
Psychologe
Der Begriff „Psychologe“ ist ebenfalls rechtlich geschützt. Hierunter fallen Personen, die ein Studium der Psychologie mit einem Diplom- oder Masterabschluss erfolgreich beendet haben. Psychologen haben die Fachkunde zur Beschreibung, Erklärung und Vorhersage menschlichen Erlebens und Verhaltens. Sie sind jedoch nicht berechtigt zur heilkundlichen Durchführung von Psychotherapie.
Wie läuft Ihre Therapie bei mir ab? Die ersten Schritte …
Kosten Ihrer Psychotherapie
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten
Gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen normalerweise die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt.
Antragstellung
Je nach Schweregrad der Störung und Behandlungserfordernis können Anträge für eine Kurzzeittherapie (24 Behandlungsstunden) oder für eine Langzeittherapie (60 Behandlungsstunden) gestellt werden. Sobald die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegt, beginnt Ihre ambulante Psychotherapie.
Bericht und Genehmigung
Im Falle einer Langzeittherapie schreibe ich einen Bericht, den Ihre Krankenkasse anonym an einen Gutachter weiterleitet. Fällt seine Entscheidung positiv aus, dann teilt er dies Ihrer Krankenkasse mit. Diese entscheidet dann, ob sie Ihre Psychotherapie genehmigt.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Abklärung der Formalitäten!
Privat versicherte Patient(inn)en und Selbstzahler
Privat versicherte Patientinnen und Patienten
Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse (oder Beihilfe, Unfallkasse etc.) versichert sind, dann werden in der Regel alle Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Allerdings ist Psychotherapie auch in manchen Versicherungsverträgen ausgeschlossen. Es empfiehlt sich vor Aufnahme einer Psychotherapie im Vorfeld zu klären, ob Psychotherapie im Rahmen Ihres Versicherungstarifes erstattet wird bzw. ob es bestimmte Einschränkungen gibt (z.B. Beschränkungen in der Stundenzahl).
Selbstzahlerinnen und Selbstzahler
Sie bezahlen die Therapie „aus eigener Tasche“. Wenn Sie Selbstzahler sind, haben Sie keine Formalitäten oder Einschränkungen zu beachten. Weder Ihre Krankenkasse noch eine andere Institution erhält Informationen über die Psychotherapie.
Der Ablauf (Therapiedauer, Stundendauer und -frequenz) kann individuell auf Ihre Wünsche bzw. zeitlichen Möglichkeiten zugeschnitten werden. Die Kosten für eine Behandlung sind in der Regel steuerlich absetzbar.
Honorar
Mein Honorar richtet sich nach der staatlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Diese können Sie zum Beispiel bei der Psychotherapeuten-kammer einsehen. Das Wichtigste in Kürze:
Honorargestaltung
Die Höhe des Honorars variiert nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umstände und wird im Regelfall mit dem 2,3-fachen Satz abgerechnet, bei besonderen Umständen ist eine Abrechnung bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Besondere Umstände liegen z. B. z.B. bei Notfall- oder Kriseninterventionen vor, bei chronischen Erkrankungen oder beim Vorhandensein von mehreren Krankheiten.
Kosten
Die Kosten für eine (probatorische) Therapiestunde (50 min.) betragen somit
- 100,55€ im Regelfall
- 153,00€ in besonderen Fällen
Einmalige Leistungen
Am Beginn einer Therapie fallen neben den Kosten für die (probatorischen) Therapiestunden einmalig die Kosten für eine biographische Anamnese sowie für die Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen an.
Biographische Anamnese
- 123,34 Euro im Regelfall
- 187,69 Euro in besonderen Fällen
Testuntersuchung
Diese Kosten fallen nicht an, wenn nur ein Erstgespräch erfolgte.
- 12,17 Euro