Sprechstunden und Akutbehandlung

Im Rahmen von „Sprechstunden“ biete ich gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten Termine an, wenn Sie zeitnah ein klärendes Erstgespräch wünschen. Hierfür stehen bis zu 3 Termine à 50 Minuten zur Verfügung. Im Rahmen von diesen Sprechstunden kann abgeklärt werden, ob eine psychische Erkrankung vorliegt oder nicht. Im Anschluss informiere ich Sie über die Ergebnisse und gebe bei Bedarf eine Behandlungsempfehlung bzw. eine Beratung und Informationen über weitere Hilfemöglichkeiten auch außerhalb von Psychotherapie.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin, da ich Sprechstunden ausschließlich als Bestellsprechstunde anbiete, um ausreichend Zeit für Sie zur Verfügung stellen zu können. 

Wenn eine längere Psychotherapie nicht notwendig ist, Sie dennoch Hilfe in der Praxis in Anspruch nehmen wollen, dann ist möglicherweise eine „Akutbehandlung“ von 1 bis 12 Stunden sinnvoll und ausreichend. Sollte sich herausstellen, dass diese Stunden doch nicht ausreichend sind, können selbstverständlich weitere Therapiestunden bei der Versicherung beantragt werden. Sollte nach der Diagnostik absehbar sein, dass eine Akutbehandlung nicht ausreichend ist, kann selbstverständlich auch sofort mit einer längeren Therapie begonnen werden.

HINWEIS: Leider stehen Therapieplätze meist nicht sofort zur Verfügung. Gerne biete ich, bei vorhandenen zeitlichen Kapazitäten, zumindest ein Erstgespräch an, in welchem geklärt werden kann, ob und welche weiteren Hilfestellungen während einer Wartezeit in Anspruch genommen werden könnte.

Online Videosprechstunden

Inzwischen besteht die die Möglichkeit, Ihnen neben Präsenz-Terminen auch Video-Sprechstunden online anzubieten. Bitte sprechen Sie mich bei Interesse darauf an.

Hier finden Sie weiterführende Informationen sowie die Einwilligungserklärung.